Wie Lebensmittel allgemein zu kennzeichnen sind, welche Mindestinformationen auf der Verpackung stehen müssen, ist EU-weit einheitlich geregelt. Grundlage hierfür ist die europäische Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) (EU) Nr. 1169/2011, die seit dem 13. Dezember 2014 bzw. hinsichtlich der Nährwertkennzeichnung seit dem 13. Dezember 2016 gilt. Die EU-Verordnung gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten – natürlich auch für Produkte aus der Schweiz, die in der EU verkauft werden. Sie kann in bestimmten Punkten durch die Mitgliedstaaten ergänzt bzw. konkretisiert werden.
Bei der Kennzeichnung, wie Zutatenverzeichnis, Bezeichnung des Lebensmittels, Allergenverzeichnis etc. sind die richtige Terminologie ausschlaggebend, ihre falsche Verwendung kann sogar rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Wie kann man nun sichergehen, dass diese in den Übersetzungen richtig und konsequent eingesetzt werden?
Die EU bietet wertvolle Quellen, die die Recherche um Einiges erleichtern: sie gewährt über ihre EUR-Lex Webseite Zugang zu den Rechtsvorschriften und zu den öffentlich eingestuften Dokumenten, deren Grossteil neben Englisch, Französisch und Deutsch auch in allen offiziellen Sprachen der EU in verschiedenen Dateiformaten verfügbar ist.
Wie kann man aber schnell und effizient unter Millionen von Dokumenten suchen?
Mit der Schnellsuche-Funktion auf der Homepage kann eine Suche nach Stichwörtern, Dokumentennummern oder Textarten gestartet werden. Darüber hinaus wird eine Reihe von erweiterten Suchoptionen (Autor, Themenbereich, Veröffentlichung im Amtsblatt etc.) angeboten.
Wenn man das gesuchte Dokument anklickt, werden unter dem Reiter Titel und Fundstelle grundlegende Informationen über das Dokument (Veröffentlichung im Amtsblatt, verfügbare Sprachen, Status) angezeigt und unter Sprachen, Formate und Link zum Amtsblatt kann die gewünschte Sprache und das Dateiformat ausgewählt werden.
Dank der mehrsprachigen Anzeige kann das Dokument in zwei oder drei Sprachen nebeneinander dargestellt werden, was den Vergleich einzelner Textteile wesentlich erleichtert und dazu beiträgt, die gesuchte Stelle (Strg+F) in der anderen Sprache schnell finden zu können.
Sollte ein Dokument in der gewünschten Sprache nicht verfügbar sein, kann IATE, die öffentlich zugängliche Terminologiedatenbank der EU, bei der Übersetzung von Hilfe sein.
Nach dem Eintragen des Begriffes in das Suchfeld und dem Anklicken der Ausgangs- und Zielsprache, werden die Treffer in den ausgewählten Sprachen auf einzelnen Karten angezeigt. Neben dem Termeintrag kennzeichnen die Sternchen die Zuverlässigkeit des Termes und in den einzelnen Kästchen kann eine Referenz, die Definition, der Kontext und weitere Information zum gewählten Term abgerufen werden. In der letzten Spalte findet man die Institution oder Agentur, die den Term eingetragen hat.